128 Vierte Periode. 1517—1648. Reformation und Gegenreformation.
Fronen, Aufhebung der Leibeigenschaft und dazu das Recht der Pfarrer-
wähl. An vielen Orten mußten ihnen die Grundherren nachgeben.
Auch unter einigen ihrer Führer tauchte der Plan auf, eine starke Reichs-
gewalt zu schaffen, da nur ein mächtiger Kaiser, der allein im Reiche
herrsche, allen Schutz und Schirm zu gewähren vermöge. Luther sprach
sich anfangs dahin aus, daß man die gerechten Forderungen der Bauern
erfüllen solle. Als aber die Thüringer Scharen, von den; schwärmerischen
Thomas Münz er geleitet, viele alte Klöster stürmten und nieder-
brannten, verlangte er zornig von den Fürsten die Unterwerfung der
„räuberischen und mörderischen Bauern". Bei Frankenhausen (sö.
von Sondershausen) wurden ihre schlecht gerüsteten Haufen von dem
Heere Philipps von Hessen und Johanns von Sachsen aus-
einandergetrieben; auch die süddeutschen Scharen unterlagen den Feld-
Hauptleuten der Städte und Fürsten. Der „Prophet" Münzer wurde
unter Qualen hingerichtet. Fast überall aber wurde der Druck, der den
Aufstand hervorgerufen hatte, noch vermehrt, und der Bauernstand ver-
sank in Roheit und stumpfe Gleichgültigkeit.
§ 21. Ausbreitung der Reformation.
1. Luthers Reformation. So ungünstig nun auch diese revolu-
tionären Bewegungen auf den Fortgang der Reformation einzuwirken
drohten, so wenig vermochten sie sie doch mit ins Verderben zu ziehen.
Daß Luther selbst die Bilderstürmer und Bauern bekämpft und sich von
Sickingen fern gehalten hatte, war ein Beweis dafür, daß er keine Re-
volntion wollte. So bildeten sich denn bald unter seiner Mitwirkung
in mehreren selbständigen Reichsgebieten evangelische Landeskirchen.
Diejenigen Fürsten und Magistrate freier Städte, welche es mit Luther
hielten, begannen innerhalb ihres Gebietes die Neuordnung der religiösen
Angelegenheiten in die Hand zu nehmen. Das erste deutsche Land, das
eine evangelische Kirche erhielt, war das Kurfürstentum Sachsen. Zwar
war der Kurfürst Friedrich der Weise, der der Reformation freien Lauf
gelassen hatte, jeder Gewaltmaßregel abgeneigt gewesen; aber gleich nach
seinem Tode (1525) führte der Kurfürst Johann der Beständige
eine neue Kirchenordnung ein. Er ließ die Kirchen und Schulen
seines Landes (von Luther und seinen Mitarbeitern [Melcmchthon]) visi¬
tieren, die eingeschlichenen Mißbräuche abstellen, Klöster aufheben, viel
Kirchengut, das bisher Bischöfen überwiesen war, einziehen und zur
Gründung von Schulen und Krankenhäusern verwenden, ganz unwissende
Prediger absetzen, die tauglichen in ihren neuen Pflichten unterweisen
und zu ihrer Beaufsichtigung Superintendenten einsetzen. Er selbst wurde
der oberste Bischof für die äußeren Angelegenheiten der Kirche
in seinem Lande.