Leipzig huldigt dem Landgrafen Friedrich dem Jüngeren (1410).
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scheidung vorbehalten bleiben. Und wenn irgend welche Zweifel bei er¬
wähnter Ordnung oder bei den Bestimmungen, die bisher hätten erfolgen
sollen, eintreten sollten, so behalten Wir alle diese Unserm Schiedssprüche
und Unserer Entscheidung vor.
Dieser Stiftung Verkündigung erfolgte im Jahre des Herrn 1409,
am Montage nach dem 1. Adventssonntage (d. i. der 2. Dezember) um
die neunte Stunde, im Refektorium der regulären Chorherren des Klosters
des Heiligen Thomas in Leipzig, in Gegenwart der sehr gestrengen oben
genannten Fürsten zugleich mit den Bischöfen, Prälaten und Magistern,
welche hierzu besonders geladen und gerufen worden waren."
10. Leipzig huldigt dem Landgrasen Friedrich dem Jüngeren
(1410).
TXr Rat und die Bürgerschaft von Leipzig leisteten am 9. Sep¬
tember 1410 dem Landgrafen Friedrich dem Jüngeren Erbhuldigung mit
diesem Schriftstücke:
„Wir Bürgermeister, Ratleute und die ganze Gemeinde zu Leipzig
bekennen öffentlich mit diesem Briese für uns und alle unsere Nachkom¬
men, daß wir von Geheißeswegen der hochgebornen Fürsten Herrn Fried¬
richs und Herrn Wilhelms, Landgrafen in Thüringen und Markgrafen
zu Meißen, unsrer lieben gnädigen Herrn, dem hochgebornen Fürsten
Herrn Friedrich dem Jüngern, Landgrafen in Thüringen und Markgrafen
zu Meißen, gehuldigt und gelobt und eine neue rechte Erbhuldigung in
Treuen in die Hände und mit aufgehobenen Fingern zu den Heiligen
geschworen haben, geloben und schwören gegenwärtig in Kraft dieses
Briefes also, daß, wenn die obengenannten unsere gnädigen Herrn, Herr
Friedrich und Herr Wilhelm, ohne rechte Leibes-Lehnserben mit Tode
verschieden, wir uns halten an den genannten hochgebornen Fürsten Herrn
Friedrich den Jüngern und an seine rechten Leibes-Lehnserben nach Aus¬
weisung der Briefe, die die obengenannten unsre gnädigen Herrn alle
einander darüber gegeben haben, dieselben Briefe, aus die wir so gehul¬
digt uud geschworen haben, wir und alle unsre Nachkommen in allen
ihren Stücken und Artikeln auch ganz halten sollen und wollen ohne Arg
und ohne Hinterhalt. Des zu Urkunde haben wir unser großes Stadt-
insiegel an diesen Brief hängen lassen. Gegeben nach Gottes Geburt
vierzehnhundert Jahr darnach im zehnten Jahre am Dienstage nach der
Geburt Mariä (d. i. den 9. September)."
Bilder a. d. sächs. Gesch.
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