Full text: Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte

- V — 
rischen Unterrichte zu Grunde zu legen ist. Denn einmal 
wird so dem Schüler ein leicht übersichtlicher, bestimmter 
Halt auch für das Memorieren geboten1), dann auch von 
vornherein nicht nur jede Möglichkeit abgeschnitten, daß 
das betreffende Lehrbuch „statt" des lebendigen Vortrags des 
Lehrers als eine Art „Lesebuch" eintrete, sondern es wird 
auch gerade umgekehrt im Anschluß an die zusammengestellten 
Daten, welche den Schülern vorliegen und auf die stets nach 
Bedürfnis in der Stunde zurückgegriffen werden kann, eine 
daneben gehende freie Darstellung von Seiten des Lehrers 
unter stetem sicheren Festhalten der einzelnen Fakta und 
ihrer Entwicklung gefördert. Und hat der Schüler erst ein Bild 
des Gesamtgebiets gewonnen, so veranlaßt gerade die über¬ 
sichtliche Gruppierung der einzelnen Daten, stets auf das 
Buch zur erneuten Orientierung im einzelnen zurückzukommen 
und sich so leicht in dasselbe immer mehr gleichsam einzuleben. 
Weiter fördert das Memorieren sowie das stete Zurückkommen 
auf eine derartige prägnante, knappe Zusammenfassung der 
Ereignisse, wenn es nicht bloß beim Abfragen, sondern auch 
bet den größeren Repetitionen als Ausgangspunkt der Dar¬ 
stellung nach Möglichkeit festgehalten und verwertet wird, die 
Fertigkeit der Schüler im Erzählen, gerade in den mittleren 
Klaffen, mit der Zeit in der eigentümlichsten Weise und 
arbeitet an seinem Teil besonders auch der Phrase entgegen. 
Es ist eben überall ein fester Kern vorhanden. 
Wenn aber, nachdem Preußen feine Hauptaufgabe in der 
Begründung eines neuen deutschen Reiches vollzogen hat, die 
Frage über das Verhältnis der brandenburgifch-preußifchen 
Geschichte zur deutschen innerhalb der Schule immer von 
neuem zu erwägen ist, so glaubt der Verf. doch, daß die früher 
von ihm in dieser Hinsicht entwickelten Gesichtspunkte im 
allgemeinen nicht nur festzuhalten sind, sondern erst recht an 
*) Wie weit dies auszudehnen, liegt in der Hand 
des Lehrers. Der fette Druck bezeichnet in dieser Hin¬ 
sicht das Hauptsächlichste, dem sich in zweiter Stufe das 
Gesperrtgedruckte anschließt. Das Übrige, besonders 
das Kleinergedruckte, sowie die Anmerkungen, dient 
der Ausführung im einzelnen und zum Nachschlagen. 
Namentlich gilt dies auch von den letzten Partieen und 
dem Anhang mit seinen Tabellen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.