Full text: Führer bei dem Unterrichte in der Heimatkunde

146 Anleitung zur gründlichen Erteilung des Unterrichts in der Heimatkunde. 
leitet die Untersuchungen und Verhandlungen des Gerichtes und fällt das Urteil. 
In deu Sitzungen des Schöffengerichts beraten zwei Schöffen, wozu ehren- 
hafte Bürger gewählt werden, mit ihm über die Höhe der Strafen. Andere 
Beamten am Gerichte sind der Gerichtsschreiber und Gerichtsvollzieher. 
Ferner giebt es an demselben noch mehrere Rechtsanwälte oder Advokaten, 
durch die man sich am Gerichte vertreten lassen kann. Wer als Zeuge vor 
das Gericht geladen wird, muß pünktlich erscheinen und die reine Wahrheit 
sagen, sonst treffen ihn hohe Strafen. 
Die Gesundheitspflege steht unter der Aufsicht des Kreisphysikus; 
ebenso giebt es im Kreise einen Kreistierarzt. 
Andere Beamten im Kreise sind die Steuerempfänger und die 
Königlichen Notare, die die Verkäufe abhalten, die Kaufakten machen u. s. w. 
Unser Steuereinnehmer heißt Herr X und wohnt in X, wo wir an der 
Steuerkasse die Steuern bezahlen müssen. Er kommt auch vierteljährlich in 
unsern Ort, um die Steueru zu erheben. Die Staatssteuern giebt er wieder 
an den Kreisrentmeister ab, der in der Kreisstadt X wohnt. Notare giebt es 
. . . im Kreise, nämlich in ... . 
Übungsaufgaben. 
Aufschreiben der vorgekommenen erdkundlichen Namen. 
Mündliche und schriftliche Beschreibung der Landschaft. 
Mündliche und schriftliche Orientierungsübnngen. 
Entwurf der Zeichnung. Maßstab: 1 cm = 2 km. 
Übung im Kartenlesen. 
Aufsätzchen über irgend einen im Unterrichte näher besprochenen Stoff, 
z. B. Nacherzählen einer Sage, die Kirche in X, unsere Kreisstadt, unser 
Kreis, Ackerbau und Viehzucht, Gewerbe und Handel in unserm Kreise. 
Landstraßen und Eisenbahnen in unserm Kreise, die Post, die Schiff- 
fahrt anf dem Flusse X n. s. w. 
Zusammenstellung des erdkundlichen Stoffes im Kreise. 
B. Das Keimattand. 
(3. Lehrstufe.) 
Die Kennzeichnung des Stoffgebietes. 
Nicht ganz ohne Grund wird vielfach geltend gemacht, daß mit der Be- 
trachtung der engern Heimat der Unterricht in der Heimatkunde seine Auf- 
gäbe gelöst habe. Von persönlichen Beziehungen des Schülers zum Heimat- 
lande kann allerdings kaum noch die Rede sein. Anders steht es mit den 
Beziehungen der erwachsenen Familienmitglieder; diese werden den Kindern 
doch auch durch die im Elternhause, im Nachbarhause gepflogene Unterhaltung 
zugänglich. Der Vater oder der Nachbar kehren von einer weiten
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.