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Vierte Periode. Von 1273 — 1517.
im Herzogtum Sachsen-Wittenberg, das durch die Goldene
Bulle Kurfürstentum geworden war, das Askanische Haus aus¬
starb, übertrug Kaiser Sigmund 1423 Friedrich IV. dem Streit¬
baren zur Belohnung für seine Hilfe in den Hussitenkriegen die
Nachfolge in Sachsen-Wittenberg und die Kurwürde. Seitdem
dehnte sich der Name Sachsen über den ganzen Wettinschen
Besitz aus. Aus den fortwährenden Erbteilungen erwuchs der
verheerende Bruderkrieg (1446 — 51) zwischen Friedrich Y. dem
Sanftmütigen und Wilhelm. In Beziehung zu ihm steht der
Prinzenraub, die Entführung der Söhne Friedrichs Ernst und
Albrecht vom Altenburger Schlosse durch den Bitter Kunz von
Kauffungen (1455), der ein hohes Lösegeld zu erpressen hoffte,
aber gefangen genommen und hingerichtet wurde. Nach Fried¬
richs V. Tode (1464) regierten zunächst die Brüder Ernst und
Albrecht gemeinsam, bis 1485 die Teilung vorgenommen
wurde: Ernst erhielt das Kurfürstentum Sachsen (mit Wittenberg),
Albert das Herzogtum Sachsen (mit Dresden und Leipzig). Seit¬
dem zerfiel das Haus Wettin in die ältere Ernestinische und die
jüngere Albertinische Linie. Die Niederlausitz, lange ein Zank¬
apfel zwischen Sachsen, Brandenburg und Böhmen, war im 14. Jh.
an Böhmen gefallen, ebenso das Land Bautzen-Görlitz (die Ober¬
lausitz); doch erhielten sich beide Landschaften, besonders die
Städte, sehr selbständig. In Kursachsen folgte auf Ernst Fried¬
rich der Weise (1486 —1525), im Herzogtum auf Albrecht
Georg der Bärtige (1500 — 1539).
y) Die Wittelsbacher erwarben im 13. Jh. (1227) durch Heirat
zu Bayern auch die Pfalz, die 1356 die Kurwürde erhielt. Auch
hier finden wir wiederholte Erbteilungen, so daß zwei Haupt¬
linien entstanden, die pfälzische (Rhein- und Oberpfalz) und bay¬
rische (Ober- und Niederbayern), die jede wieder in mehrere
Zweige zerfielen. Yerheerende Kämpfe waren auch hier die Folge
der verhängnisvollen Teilungen. Nach dem Aussterben der bayri¬
schen Linie (1777) wurden alle Wittelsbachischen Lande vereinigt.
§81. c) Die Einungen. Da die Beichsritter und die Reichs¬
städte in ihren territorialen Bestrebungen an den Fürsten
heftige Gegner fanden, da ferner die zahlreichen Landfriedens¬
ordnungen des 14. Jh. wirkungslos waren und die Bechtsunsicher-