162 Fünfte Periode. Von 1517 — 1648. — Zweiter Abschnitt. Von der Mitte des 16. Jh. bis 1648
dritter Ehe Landgebiete zu. Joachim Friedrich konnte den Län¬
derbestand des Kurfürstentums dadurch retten, daß er mit dem
kinderlosen Markgrafen Georg Friedrich von Ansbach-Bayreuth
einen Erbvertrag schloß (1599) und nach dessen Tode im
Geraer Hausvertrage 1603 die fränkischen Besitzungen an
seine jüngeren Stiefbrüder abtrat. Hier haben deren Nach¬
kommen bis 1791 geherrscht. Für die territoriale Zukunft
Brandenburgs wurden die Erbverträge wichtig, die Joachim I.
1529 mit den Herzögen von Pommern und Joachim H. 1587
mit dem Herzogshaus von Liegnitz-Brieg-Wohlau abschloß.
Das Staatsgebiet erweiterte sich unter Johann Sigismund erheb¬
lich. Dieser erwarb 1614 Kleve, Mark und Ravensberg (§ 133)
und 1618 das unter polnischer Lehnshoheit stehende (§ 82 b, 111)
Herzogtum Preußen nach dem Tode des schwachsinnigen Her¬
zogs Albrecht Friedrich, mit dessen Tochter Anna Johann Sigis¬
mund verheiratet war.
133. y) Konfessionelle Streitigkeiten; Fortschritte des Katholixis-
mns. Ferdinand I. 1558 — 64 hielt streng an den Bestimmungen
des Augsburger Friedens fest; sein Sohn Maximilian II., der von
1564 — 76 regierte, zeigte sogar Hinneigung zum Protestantis¬
mus, so daß dieser in den österreichischen Erblanden beträcht¬
liche Fortschritte machte. Gegen den „geistlichen Vorbehalt“
kamen die Bistümer Magdeburg, Halberstadt, Merseburg, Naum¬
burg, Meißen, Brandenburg, Havelberg, Lebus, später noch andre
Stifter, in protestantische Hände.
Aber eine kräftige Fortentwicklung des Protestantismus
wurde gehindert vor allem durch die dogmatischen Streitigkeiten
und den Haß der strengen Lutheraner gegen die Reformierten,
der in der Verdächtigung des „ Kryptokalvinismus “ Melanchthons
(f 1560), in dem Gegensatz der Universitäten Wittenberg und
Jena (eröffnet 1548) und andern Erscheinungen sich kundtat.
Damit in Verbindung stand der Gegensatz der Fürsten, der
tatkräftigen calvinistischen Partei unter Friedrich HJ. von
der Pfalz und der energielosen lutherischen unter August
von Sachsen und Joachim H. von Brandenburg. Die (1577
aufgestellte) „Concordienformel“ schuf erst recht keine Ein¬
tracht.