Full text: Heimatgeschichte der Rheinprovinz

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Wie bereits zur Merowingerzeit, so war auch das 
Frankenreich Karls des Großen in eine Menge kleiner Ver¬ 
waltungsbezirke, die Gaue, geteilt. Jeder Gau zerfiel 
wieder in Hundertschaften (Honschaften?), die jetzt nicht 
mehr persönliche Verbände, wie zur Germanenzeit, sondern 
räumliche Verwaltungsbezirke und Gerichtssprengel waren. 
An der Spitze des Gaues stand der Gaugraf, an der Spitze 
der Hundertschaft der Zentenar oder Schultheiß. Im Ge¬ 
biete der Rheinlande finden wir als die bedeutendsten Gaue 
den Cöln-, Bonn-, Trier-, Ahr-, Eifel-, Caros-, Bied- (Bit¬ 
burg), Mosel-, Saar-, Hunsrück-, Trechir- und Nahegau, den 
Jülich-, Zülpich-, Hama-, Mül-, Chattuarier- und Düffelgau, 
den Auel-, Deutz-, Sieg-, Keldach- und Duisburger-Gau. 
Ursprünglich lag im Frankenreiche die Gerichtsbar¬ 
keit in den Händen des Volkes. Der König, der anfangs 
Stammeskönig war, besaß die Vollstreckungsgewalt. Er war 
der oberste ausführende Beamte des Volkswillens. Zur Zeit 
der Karolinger aber lagen die Gerichte in den Händen der 
Gaugrafen, die im Namen des Königs auf den Malstätten 
Recht sprachen. Sendgrafen überwachten seit Karl dem 
Großen die Gaugrafen und sprachen auf Sendgrafengerich¬ 
ten im Namen des Königs Recht. Bischöfliche Gerichte 
waren für die Geistlichen bestimmt. Die Unfreien wurden 
im alten Frankenreiche in rechtlicher Beziehung meist einer 
Sache gleich geachtet; mit ihrem Ansehen aber stieg auch 
ihre rechtliche Stellung. 
Die Bewohner des Frankenreiches schieden sich in 
Freie und Unfreie. Zwischen beiden standen die Liten 
oder Pächter, Die bevorzugtesten unter den Freien waren 
die A d e 1 i g e n , die sich durch größeren Grundbesitz vor 
den Freien auszeichneten. Neben diesem alten Adel der 
Großgrundbesitzer bildete sich bald aus den Gefolgsleuten 
und den Beamten des Königs ein neuer Dienstadel. Die 
Adeligen wohnten meist in höheren einzelstehenden 
Gebäuden (Höfen). Jeder Hof bestand aus dem Haupt¬ 
gebäude (Halla oder Sala), dem Herrenhause, und den Ge¬ 
sinde- und Wirtschaftshäusern und war von einem Walle 
oder Zaune umschlossen. Die Adeligen und die besitzenden 
Geistlichen ließen ihn später vielfach von Zinsmännern 
verwalten. Die Zahl der freien Bauern nahm nach und nach 
ab. Viele gingen als Vasallen in den Dienst eines Großgrund-
	        
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