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Wie bereits zur Merowingerzeit, so war auch das
Frankenreich Karls des Großen in eine Menge kleiner Ver¬
waltungsbezirke, die Gaue, geteilt. Jeder Gau zerfiel
wieder in Hundertschaften (Honschaften?), die jetzt nicht
mehr persönliche Verbände, wie zur Germanenzeit, sondern
räumliche Verwaltungsbezirke und Gerichtssprengel waren.
An der Spitze des Gaues stand der Gaugraf, an der Spitze
der Hundertschaft der Zentenar oder Schultheiß. Im Ge¬
biete der Rheinlande finden wir als die bedeutendsten Gaue
den Cöln-, Bonn-, Trier-, Ahr-, Eifel-, Caros-, Bied- (Bit¬
burg), Mosel-, Saar-, Hunsrück-, Trechir- und Nahegau, den
Jülich-, Zülpich-, Hama-, Mül-, Chattuarier- und Düffelgau,
den Auel-, Deutz-, Sieg-, Keldach- und Duisburger-Gau.
Ursprünglich lag im Frankenreiche die Gerichtsbar¬
keit in den Händen des Volkes. Der König, der anfangs
Stammeskönig war, besaß die Vollstreckungsgewalt. Er war
der oberste ausführende Beamte des Volkswillens. Zur Zeit
der Karolinger aber lagen die Gerichte in den Händen der
Gaugrafen, die im Namen des Königs auf den Malstätten
Recht sprachen. Sendgrafen überwachten seit Karl dem
Großen die Gaugrafen und sprachen auf Sendgrafengerich¬
ten im Namen des Königs Recht. Bischöfliche Gerichte
waren für die Geistlichen bestimmt. Die Unfreien wurden
im alten Frankenreiche in rechtlicher Beziehung meist einer
Sache gleich geachtet; mit ihrem Ansehen aber stieg auch
ihre rechtliche Stellung.
Die Bewohner des Frankenreiches schieden sich in
Freie und Unfreie. Zwischen beiden standen die Liten
oder Pächter, Die bevorzugtesten unter den Freien waren
die A d e 1 i g e n , die sich durch größeren Grundbesitz vor
den Freien auszeichneten. Neben diesem alten Adel der
Großgrundbesitzer bildete sich bald aus den Gefolgsleuten
und den Beamten des Königs ein neuer Dienstadel. Die
Adeligen wohnten meist in höheren einzelstehenden
Gebäuden (Höfen). Jeder Hof bestand aus dem Haupt¬
gebäude (Halla oder Sala), dem Herrenhause, und den Ge¬
sinde- und Wirtschaftshäusern und war von einem Walle
oder Zaune umschlossen. Die Adeligen und die besitzenden
Geistlichen ließen ihn später vielfach von Zinsmännern
verwalten. Die Zahl der freien Bauern nahm nach und nach
ab. Viele gingen als Vasallen in den Dienst eines Großgrund-