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Stewer / önb Soldaten-Geldt / ohne ferneren Verzug auffs Rahthauß in die
Steuerstube eingeantwortet / Sondern auch was ein jeder noch an Praesent-@eldern
von Anno 1631. wie auch den jenigen / so vnlängsten . . . zu Verpflegung vnd
vnterhaltung deß allhier einlogirten Vitzthumbifchen Regiments / aufgewendet
worden / rückständig verblieben / der Gebühr nach abgestattet / hierüber wegen
der hinterstelligen discretion- und Courtesi-gelbern / so den Kayserlichen / voriges
vnd jetziges Jahr / bey jhren zweymahligen gewaltthätigen Einfall / zu erhaltung
biefer Stabt / vnb abwenbung bero gänzlichen rain / erleget werben müssen / an¬
nehmliche gestalt gemacht / Darbey . . . erwogen haben / welcher gestalt man an
benanten . . . -gelbem / baß meiste zn jeberzeit von anbern ehrlichen Leuten
alhier / nicht ohne große Mühe / Sorge vnb Arbeit erborgen müssen. Dahero
nicht mehr als bie höchste Billigkeit / bzx) benfelben baßjenige / was sie aus Liebe
gegen biefe Stabt / ... als trewe Mitbürger offters / mit jhren vnb ber ihrigen
grossen Schaben vnb Verberb vorgeschossen / wieberumb erstattet / . . . werben
möchte. So müssen wir boch auch dißfals nicht ohne fonderbahren Verdruß vnd
Verwunderung erfahren / daß sehr viel von gemeiner Bürgerschafft sich hierinnen
vngehorsamlichen / seumig / nachlässig / vnd vndanckbar erweisen / vnd die euserste
Gefahr vnd Noth / darinnen voriges vnd jetziges Jahr diese Stadt vnd Wir aller¬
seits / sampt vnfern Weib vnb Kindern / auch Haab vud Gütern / gestecket / so
balde in Vergessenheit gestellet / vnd nicht allein der meiste Theil seine schuldige
Steuern . . . noch nicht entrichtet / Sondern sich auch barbey bermaffen vngehorsam-
lich erzeiget / baß ihrer viel / . . . bennoch nicht vor Vnsern hierzu verorbneten
. . . erscheinen / sonbern vielmehr bie Diener / burch welche Sie erinnert vnb
erforbert werben / mit vngestüm- vnb schelbworten abfertigen / . . .
Wann aber . . . Vns bem Rath nicht gebüthen wil / biefem muthwilligeu
vnb vorfetzlichen beginnen lenger nach zuzusehen / Als haben wir bie Notburfft zu
seyn erachtet / . . . hiermit nochmals alle vnb jebe Restanten entliehen znverwarnen /
ihnen auch . . . zubefehlen / baß ein Jeber ... baß jenige / was er noch an
. . . Steuer . . . vnb anbern Kriegskosten / . . . Vns bem Raht an ver¬
fallenen Schoß restiret / ohn fernern Verzug an gehörige ort / . . . vnfeilbar
einantworten . . . solle.
Mit biefer ausdrücklichen Verwarnung / bo sich Einer ober ber Anber / . . .
hierauff noch ferner vngehorsamlich / nachlässig vnb vnfleissig befinben . . . lassen
. . . werbe / baß berselbe ohne alles ansehen ber Person / . . . zum aubernmal
vmb ein Thaler / zum drittenmal vmb ein new Schock gestrafft / zum vierdtenmal
aber durch die verordnete Stadtwache / . . . zum schuldigen gehorsam auffs Raht¬
haus gebracht / . . . werden solle. . . . Publicatum den 16. Decembr. Anno 1633."
(Nach dem Originale.)
*) daß.
6. Der Sonderfriede zu Prag zwischen dem Kaiser und d em
Kurfürsten von Sachsen. 1635.
„Den 24. Junij Mittwochs am Tage S. Johannis Baptistae Ist in gantzen
Chursürsteuthumb vnd auch zu Leypzig, ein Lob vnde Danckfest gehalten, wegen
daß am May. zu Praga zwischen Kaiserl. Mayt. vnd Churs. Durchl. zu
Sachsen Gott Lob ausgerichteten Friedenßfchluß, Nach dem der Trutz Krieg 14 Jhar
cmnhero gewehret.