Full text: Heimatgeschichte der Rheinprovinz

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Chamaven und Chattuarier, die Bataver, die Gugemer und 
Caninefaten 1), 
Als zu Anfang des 5. Jahrhunderts die römischen 
Legionen aus dem Rheinlande abzogen, kam es darauf an, 
welches germanische Volk das Gebiet endgültig in seinen 
Besitz bekam. Franken und Alemannen traten als gleich¬ 
zeitige Bewerber um die Herrschaft auf 2). 
Die Franken setzten während der V ölkerwande- 
r u n g ihre bereits vorher begonnenen Züge über den Mittel¬ 
und Niederrhein fort und dehnten ihren linksrheinischen 
Besitz weiter nach Westen und Süden aus. Als Chlodewech 
im Jahre 481 zur Regierung kam, saßen die s a 1 i s c h e n 
Franken3) westlich von der Maas. Die Ripuarier4) 
wohnten am Mittel- und Niederrhein. Ihr König war Sig¬ 
bert von Cöln. Trier war damals in ihrem Besitz, 
Der Mittelpunkt des Alemannenlandes lag im 
4. Jahrhundert im Main-Neckargebiet. Zu Anfang des 
5. Jahrhunderts setzten sich in der Gegend von Worms die 
Burgunden fest. Den Alemannen gelang es, sie von dort zu 
vertreiben. Dann suchten sie sich nach Norden auszudehnen. 
Das mußte sie mit den nach Süden drängenden Franken in 
einen Kampf verwickeln. Der Sieg entschied die Herrschaft 
über das Rheingebiet. In welcher Weise sich dieser Kampf 
1) Nach anderer Annahme (L. Wilser) bildeten die Marsen den 
ältesten Stamm der Franken, dem auch außer den obengenannten die 
Cherusker und Chauken angehörten. (Die Caninefaten und Bataver 
stammten von den Chatten.) 
2) Seit W. Arnold (Ansiedlungen und Wanderungen deutscher 
Stämme, 2, Aufl. Marburg 1881) suchte man das Ausdehnungsgebiet der 
Alemannen im Rheinlande auf Grund der Hypothese, daß die Ortsnamen 
mit „weiler" alemannischen Ursprungs seien, zu umgrenzen. Neuere For¬ 
schungen Frz. Cramers und Behageis haben erwiesen, daß weiler dem 
spätlateinischen villare entspricht. Damit mußte Arnolds Hypothese fallen. 
3) Wahrscheinlich von der Yssala (Yssel) benannt. Als besonderes 
Recht galt bei ihnen die Lex Salica, die schon in der zweiten Hälfte des 
5. Jahrhunderts (etwa 453/486) aufgezeichnet wurde, während die Lex 
Ripuaria erst um 580 aufgezeichnet wurde. Die im nordöstl. Teile des 
Ripuarierlandes wohnenden Chamaven hatten eigenes Gaurecht. 
4) Ripuarier, gewöhnlich als Uferfranken (von ripa = Rheinufer) 
bezeichnet. Doch überträgt man den Namen auch mit Freibeuter (von 
rifr, bodrifr = freigebig, gastfrei). Der Name als Bezeichnung des Volkes 
zeigt sich im 5. Jahrhundert.
	        
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